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BayObLG, 14.12.1990 - RReg. 4 St 202/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 5; StGB § 47
Erwerb von harten Drogen zum Eigenverbrauch
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 22.07.1986 - 2 Ss 856/86
Urteilsgründe; Auseinandersetzung des Tatgerichtes; Geringe Mengen Heroin; Zweck …
Auszug aus BayObLG, 14.12.1990 - RReg. 4 St 202/90
§ 29 Abs. 5 BtMG ist auch bei sogenannten harten Drogen anwendbar (OLG Hamm, StV 1987, 251 ). - BayObLG, 23.05.1973 - RReg. 4 St 68/73
Haschisch; Geringe Menge; Konsumentenpreis; Betäubungsmittelgesetz; Gesamtmenge; …
Auszug aus BayObLG, 14.12.1990 - RReg. 4 St 202/90
Dem Dauerkonsumenten soll die Vorschrift allerdings nicht zugutekommen, sondern nur dem gelegentlichen "Probierer" (BayObLGSt 1973, 104). - OLG Hamburg, 04.11.1987 - 1 Ss 136/87
Auszug aus BayObLG, 14.12.1990 - RReg. 4 St 202/90
Ihre Anwendung ist aber selbst bei Vorbestraften nicht ausgeschlossen (BGH, StV 1987, 250 ; OLG Hamburg, StV 1988, 109). - BGH, 15.09.1985 - 4 StR 454/83
Betäubungsmittel - Absehen von Strafe - Einschlägige Vorstrafen - Minder …
Auszug aus BayObLG, 14.12.1990 - RReg. 4 St 202/90
Ihre Anwendung ist aber selbst bei Vorbestraften nicht ausgeschlossen (BGH, StV 1987, 250 ; OLG Hamburg, StV 1988, 109).
- BayObLG, 27.11.1995 - 4St RR 254/95
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Konsum und …
Ihre Anwendung ist aber selbst bei Vorbestraften nicht ausgeschlossen (BGH StV 1987, 250 ; OLG Hamburg StV 1988, 109; Senatsbeschluß vom 14.12.1990 RReg 4 St 202/90 -. Nach der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 1994, 1577/1583) kommt sie vor allem dann in Betracht, wenn ein Probierer oder Gelegenheitskonsument von Haschischprodukten sich diese ausschließlich zum Eigenverbrauch beschafft oder besitzt und dadurch keine Fremdgefährdung verursacht. - BayObLG, 25.11.1995 - RReg. 4 St 191/91
Kurze Freiheitsstrafe; Heroin; Besonders gefährliches Betäubungsmittel; Verstoß …
Ihre Anwendung ist aber selbst bei Vorbestraften nicht ausgeschlossen (BGH StV 1987, 250; OLG Hamburg StV 1988, 109; Senatsbeschluss vom 14.12.1990 RReg. 4 St 202/90 = DRsp-ROM Nr. 1999/4973). - BayObLG, 25.11.1991 - RReg. 4 St 191/91
Betäubungsmittel: Besitz/Erwerb zum Eigenverbrauch - geringe Menge Heroin
Ihre Anwendung ist aber selbst bei Vorbestraften nicht ausgeschlossen (BGH StV 1987, 250 ; OLG Hamburg StV 1988, 109; Senatsbeschluss vom 14.12.1990 RReg. 4 St 202/90 = DRsp-ROM Nr. 1999/4973).